Allgemeine Vertragsbedingungen für die Plattform SOLUTIONS
Nachfolgende Allgemeine Vertragsbedingungen („AVB“) gelten für die Verwendung der SOLUTIONS-Plattform und die Inanspruchnahme der dazugehörigen Leistungen. Die AVB regeln die Bereitstellung der SOLUTIONS-Plattform durch die MotionMiners GmbH, Emil-Figge-Str. 80, 44227 Dortmund, Deutschland („MotionMiners“) sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien im Zusammenhang mit der Erbringung der über die SOLUTIONS-Plattform angebotenen und in diesen AVB sowie den jeweiligen Einzelvereinbarungen näher beschriebenen Leistungen. Die AVB gelten im Verhältnis zwischen MotionMiners, den Unternehmern, die ihre Produkte über die SOLUTIONS-Plattform anbieten ("Anbieter") und Unternehmern, die Produkte über die SOLUTIONS-Plattform nachfragen ("Lösungssuchende"). Anbieter und Lösungssuchende werden im Folgenden gemeinsam als "Nutzer" bezeichnet. Nutzer und MotionMiners werden im Folgenden gemeinsam als "Parteien" oder „Vertragsparteien“ bezeichnet.
1. Begriffsbestimmungen
Nachfolgende Begriffsbestimmungen gelten für das vertragliche Verhältnis zwischen den Parteien:
- „Anbieterkennzeichen” bezeichnet sämtliche schutzrechtsfähige Kennzeichen des Anbieters wie Designs, Marken, Logos, Schriftarten, Tonfolgen oder die Firma des Anbieters.
- „Dienstgenerierte Daten” bezeichnet Daten oder Informationen über die Bereitstellung oder die Nutzung der Cloud Services einschließlich Aktivitätsprotokollen oder andere Daten oder Informationen über die Nutzung der Cloud Services durch den Nutzer. Solche Daten oder Informationen können manuell durch den Anbieter oder automatisch durch die Cloud Services oder den damit verbundenen Dienste erzeugt oder abgeleitet werden.
- „DSGVO” meint die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016.
- „Einzelvereinbarung” meint eine zwischen den Parteien abgeschlossene, auf diese AVB verweisende, Einzelvereinbarung über die Erbringung von über die Plattform durch MotionMiners angebotenen Leistungen, zum Beispiel die Übermittlung von Anfragen eines Lösungssuchenden an einen Anbieter im Zusammenhang mit einer, über die SOLUTIONS-Plattform angebotenen, Dienstleistung oder eines Produkts desselben Anbieters. Einzelvereinbarungen können durch MotionMiners und den jeweiligen Nutzer über die SOLUTIONS-Plattform in elektronischer Form abgeschlossen werden.
- „Höhere Gewalt“ hat die im Abschnitt „Höhere Gewalt“ festgelegte Bedeutung.
- „Kardinalpflichten” hat die im Abschnitt „Beschränkte Haftung bei Verletzungen von Kardinalpflichten” festgelegte Bedeutung.
- „Named Visits“ hat die im Abschnitt „Information über Named Visits“ festgelegte Bedeutung.
- „Nutzerdaten“ bezeichnet sämtliche Daten, die durch den Nutzer und/oder ein Verbundenes Unternehmen und/oder einen Autorisierten Dritten in die Cloud Services hochgeladen oder durch die vertragsgemäße Nutzung der Cloud Services durch den Nutzer und/oder ein Verbundenes Unternehmen und/oder einen Autorisierten Dritten erzeugt werden, einschließlich sämtlicher Änderungen solcher Daten. Zur Klarstellung, Dienstgenerierte Daten stellen keine Nutzerdaten dar.
- „Nutzerkennzeichen” bezeichnet sämtliche schutzrechtsfähige Kennzeichen des Nutzers wie Designs, Marken, Logos, Schriftarten, Tonfolgen oder die Firma des Nutzers.
- „Open Source Software“ ist Software, die unter Einhaltung der jeweiligen lizenzrechtlichen Vorgaben (wie Vorhalten von Lizenzinformationen, Offenlegung von Veränderungen oder Mitlieferung des Quellcodes) von den jeweiligen Rechteinhabern an jedermann zur umfassenden, d.h. auch zum Zwecke der Bearbeitung und Weitergabe (auch in bearbeiteter Form), und lizenzgebührenfreien Nutzung lizensiert wird und deren Quellcode verfügbar ist.
- „OSS“ hat die in der Definition von „Open Source Software“ festgelegte Bedeutung.
- „Personenbezogene Daten” meint personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO.
- „SOLUTIONS-Account“ hat die im Abschnitt „Zulassung und Erstellung eines Accounts“ festgelegte Bedeutung.
- „SOLUTIONS-Informationsportal“ hat die im Abschnitt „Bereitstellung des SOLUTIONS-Informationsportals“ festgelegte Bedeutung.
- „SOLUTIONS-Plattform" bezeichnet die durch MotionMiners über die Webseiten https://mpi.motionminers.com/de/solutions und https://solutions-admin.motionminers.com/admin bereitgestellte Plattform für Lösungen und Produkte zur Prozessoptimierung.
- „Verbundene Unternehmen“ sind die mit dem Anbieter oder Nutzer im Sinne von §§ 15 ff. des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen.
- „Vertragslaufzeit“ hat die im Abschnitt „Vertragslaufzeit“ festgelegte Bedeutung. Zusätzlich bezeichnet der Begriff den Zeitraum, in dem Nutzer Bereiche und Funktionen der SOLUTIONS-Plattform ohne Zugangsbeschränkung nach Maßgabe dieser AVB verwenden.
- „Vertragsjahr” bedeutet jeden 12-monatigen Zeitraum während der Laufzeit einer Einzelvereinbarung, berechnet ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit.
- „Vertrauliche Informationen” hat die im Abschnitt „Vertrauliche Informationen”
- „Wichtiger Grund“ hat die im Abschnitt „Kündigung“ festgelegte Bedeutung.
2. Allgemeine Bestimmungen
a. MotionMiners bietet Nutzern im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, die SOLUTIONS-Plattform nach den Vorgaben dieser AVB zu nutzen.
b. Diese AVB enthalten abschließend die zwischen MotionMiners und dem Nutzer geltenden vertraglichen Bedingungen für die von MotionMiners im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen AVB abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn diese von MotionMiners in dokumentierter Form bestätigt werden.
c. Einzelvereinbarungen mit dem Nutzer kommen unter Einbeziehung dieser AVB zustande, wenn der Nutzer die Annahme des Angebotes in Textform erklärt, zum Beispiel im Rahmen eines elektronischen Bestellvorgangs, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der von MotionMiners auf der Grundlage des dem Nutzer unterbreiteten Angebotes erbrachten Leistungen.
d. Die SOLUTIONS-Plattform steht nur Nutzern zur Verfügung, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.
e. Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und in Textform als verbindlich vereinbart. MotionMiners kommt mit einer Leistungspflicht erst dann in Verzug, wenn der Nutzer MotionMiners zuvor in Textform abgemahnt und erfolglos eine angemessene Frist zur Leistungserbringung gesetzt hat.
3. Leistungserbringung durch MotionMiners
3.1 Bereitstellung der SOLUTIONS-Plattform und dazugehöriger Leistungen
a. Bereitstellung der Plattform. Die SOLUTIONS-Plattform ist eine Plattform für die Vermittlung von Lösungssuchenden und Anbietern im Bereich der Logistik und Produktion sowie für die Kontaktanbahnung von Lösungssuchenden und Anbietern nach Maßgabe der AVB und der jeweiligen Einzelvereinbarung. MotionMiners wird nicht Vertragspartnerin der insoweit ausschließlich zwischen den Nutzern der SOLUTIONS-Plattform geschlossenen Verträge.
b. Kontaktaufnahmen von Lösungssuchenden. MotionMiners ermöglicht Lösungssuchenden die Kontaktaufnahme zu Anbietern im Zusammenhang mit beworbenen Produkten und Dienstleistungen über ein Kontaktformular. Wenn von den Parteien in einer Einzelvereinbarung vereinbart, übermittelt MotionMiners die betreffenden Kontaktanfragen von Lösungssuchenden an die jeweiligen Anbieter vorbehaltlich des Erhalts einer gemäß Einzelvereinbarung für die jeweilige Vermittlung durch den Anbieter zu entrichtenden Vergütung.
c. Information über Named Visits. Wenn von den Parteien in einer Einzelvereinbarung vereinbart, ermöglicht MotionMiners gegen Entrichtung der gemäß Einzelvereinbarung genannten Vergütung Anbietern die Kontaktaufnahme zu Lösungssuchenden, welche die Produktbeschreibungen des betreffenden Anbieters auf der SOLUTIONS-Plattform besucht haben („Named Visits“).
d. Bereitstellung von Informationen. MotionMiners stellt Lösungssuchenden das SOLUTIONS-Informationsportal nach Maßgabe des Abschnitts „Bereitstellung und Verwendung des SOLUTIONS-Informationsportals“ zur Verfügung und ermöglicht es Anbietern, Produktbeschreibungen zu den von ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen über das SOLUTIONS-Informationsportal nach Maßgabe des Abschnitts „Spezifische Bestimmungen für Anbieter“ zu erstellen.
e. Bereitstellung weiterer Beratungsleistungen. MotionMiners erbringt auf Grundlage gesonderter Einzelvereinbarungen spezifische Beratungsleistungen für Lösungssuchende in Hinblick auf Prozessoptimierung.
f. Zugriff mit SOLUTIONS-Accounts. MotionMiners kann den Zugriff von Nutzern auf bestimmte Funktionen und Bereiche der SOLUTIONS-Plattform von der Erstellung eines SOLUTIONS-Accounts und der Zulassung durch MotionMiners nach Maßgabe des Abschnitts „Zulassung und Zugriff zur SOLUTIONS-Plattform“ abhängig machen oder nach eigenem Ermessen an weitere Voraussetzungen knüpfen, zum Beispiel an die Art der Nutzung (als Anbieter oder als Lösungssuchender) oder die Zahlung einer Vergütung.
3.2. Erbringung von Leistungen nach dem Stand der Technik
MotionMiners erbringt die SOLUTIONS-Plattform nach dem aktuellen Stand der Technik. MotionMiners schränkt die Erbringung der SOLUTIONS-Plattform sowie dazugehörige Leistungen zeitweilig ein, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen oder der Wartung der SOLUTIONS-Plattform dient. MotionMiners berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Nutzer, zum Beispiel durch eine vorherige Information der Nutzer über vorhersehbare Wartungsarbeiten.
3.3. Verfügbarkeit der SOLUTIONS-Plattform
MotionMiners sichert keine konkrete Verfügbarkeit der SOLUTIONS-Plattform zu, wird sich jedoch bemühen die SOLUTIONS-Plattform innerhalb der Betriebszeiten in einem für die Art des Dienstes angemessenen Umfang zur Verfügung zu stellen . In den folgenden Fällen wird die SOLUTIONS-Plattform nicht verfügbar sein, ohne dass hieraus eine Vertragspflichtverletzung resultiert: (i) Nichtverfügbarkeit aufgrund von angekündigten oder unvorhersehbaren Wartungsarbeiten, (ii) Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von MotionMiners liegen, (iii) Nichtverfügbarkeit aufgrund Höherer Gewalt. Die Messung der Verfügbarkeit obliegt den Nutzern.
3.4. Zugriff zu eigenen Geschäftszwecken und Rechtevorbehalt
Vorbehaltlich der wesentlichen Einhaltung der Verpflichtungen der Nutzer aus diesen AVB und der jeweiligen Einzelvereinbarung dürfen Nutzer auf die SOLUTIONS-Plattform zu eigenen internen Geschäftszwecken zugreifen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software, den zugehörigen IT-Services oder den gegebenenfalls bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Nutzer nicht.
3.5. Leistungsübergabepunkt
Der maßgebliche Leistungsübergabepunkt für die SOLUTIONS-Plattform ist der Routerausgang des von MotionMiners genutzten Rechenzentrums. Für Ausfälle oder die Nicht-Verfügbarkeit von Hard- und Softwarekomponenten, der Telekommunikationsnetze oder sonstigen Netzwerken nach diesem Leistungsübergabepunkt ist MotionMiners nicht verantwortlich. Die Anbindung der Nutzer an Telekommunikationsnetze, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten der Nutzer erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand der AVB und liegt allein in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers.
3.6. Leistungserbringung durch Unterauftragnehmer
MotionMiners ist berechtigt, Teile der SOLUTIONS-Plattform ganz oder teilweise durch geeignete Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Soweit MotionMiners Unterauftragnehmer einsetzt und von Nutzern zur Nutzung der Leistungen des Unterauftragnehmers zusätzliche Bedingungen zu befolgen sind (z.B. Lizenz- oder sonstige Drittbedingungen), ist dies in der jeweiligen Einzelvereinbarung geregelt. Der Nutzer verpflichtet sich, die in der Einzelvereinbarung geregelten zusätzlichen Bedingungen einzuhalten.
3.7. Lizensierung von Open Source Software
Die im Zusammenhang mit der SOLUTIONS-Plattform bereitgestellte oder nutzerseitig ausgeführte Software enthält möglicherweise Open Source Software, für die die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber gelten. Die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber sind gegenüber den in den AVB eingeräumten Nutzungsrechten vorrangig; dies gilt auch für Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse der OSS-Lizenzbedingungen. Widersprechende Regelungen der AVB entfalten insoweit keine Geltung.
3.8. Backups
Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, mittels der SOLUTIONS-Plattform einsehbare und durch MotionMiners gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigen, auf einem von der SOLUTIONS-Plattform unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
3.9. Leistungsänderungsrecht
MotionMiners behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der SOLUTIONS-Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung der mit dem Nutzer geschlossenen Einzelvereinbarung nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. MotionMiners wird die Nutzer der SOLUTIONS-Plattform über die Änderungen entsprechend informieren.
4. Bereitstellung und Verwendung des SOLUTIONS-Informationsportals
4.1. Bereitstellung des SOLUTIONS-Informationsportals
MotionMiners stellt Lösungssuchenden über die SOLUTIONS-Plattform ein Informationsportal mit allgemeinen Hinweisen zur Prozessoptimierung zur Verfügung („SOLUTIONS-Informationsportal“). Bestimmte Funktionen und Bereiche des SOLUTIONS-Informationsportals sind zugangsbeschränkt und erfordern die Erstellung eines SOLUTIONS-Accounts nach Maßgabe des Abschnitts „Zulassung und Zugriff zur SOLUTIONS-Plattform“.
4.2. Keine spezifischen Handlungsempfehlungen
Die Informationen im SOLUTIONS-Informationsportal, einschließlich empfohlener Produkte von Anbietern, beruhen auf allgemeinen Erfahrungswerten und stellen keine spezifischen Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung konkreter Umstände beim jeweiligen Lösungssuchenden dar. Spezifische Beratungsleistungen für Lösungssuchende sind, sofern diese angeboten werden, Gegenstand einer gesonderten Einzelvereinbarung zwischen dem Lösungssuchenden und MotionMiners.
4.3. Keine Gewähr und Anpassungsrecht
MotionMiners übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. MotionMiners behält sich vor, Inhalte des SOLUTIONS-Informationsportals jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder ganz oder teilweise zu löschen.
4.4. Bereitstellung eines Katalogs
Das SOLUTIONS-Informationsportal verweist auf einen Katalog mit einer Übersicht zu Produkten und Dienstleistungen von Anbietern, die über die SOLUTIONS-Plattform beworben werden. MotionMiners ermöglicht es den Lösungssuchenden, nach Produkten und Dienstleistungen im Katalog zu suchen und die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien zu sortieren. MotionMiners nimmt keine inhaltliche Überprüfung der jeweiligen Katalogeinträge vor. Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der enthaltenen Produkte und Dienstleistungen liegen in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters. MotionMiners macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und übernimmt für diese keine Haftung.
5. Zulassung und Zugriff zur SOLUTIONS-Plattform
5.1. Erstellung eines Accounts
a. Voraussetzung für die Aufnahme von Anbietern zur SOLUTIONS-Plattform sowie für den Zugriff auf zugangsbeschränkte Bereiche der SOLUTIONS-Plattform durch Lösungssuchende ist die Erstellung eines Nutzeraccounts und die Zulassung durch MotionMiners („SOLUTIONS-Account“). Die SOLUTIONS-Plattform steht nur Unternehmern im Sinne von § 14 BGB zur Verfügung . Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der SOLUTIONS-Plattform besteht nicht. Ein SOLUTIONS-Account ist nicht übertragbar.
b. Der jeweilige Nutzer hat im Rahmen der Erstellung eines SOLUTIONS-Accounts die abgefragten Unternehmensdaten, insbesondere Firma, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen sowie anzugeben, ob er die SOLUTIONS-Plattform für den Verkauf und/oder Einkauf nutzen möchte. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.
c. Der Nutzer gewährleistet, dass die von ihm im Rahmen der Erstellung eines SOLUTIONS-Accounts gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben im SOLUTIONS-Account unverzüglich zu aktualisieren. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.
5.2. Zulassung von Nutzern
a. Die Zulassung zur SOLUTIONS-Plattform erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail durch MotionMiners. Durch die Aufnahme kommt ein Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen MotionMiners und dem jeweiligen Nutzer nach diesen AVB zustande.
b. MotionMiners ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zur SOLUTIONS-Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen die Bestimmungen in diesem Abschnitt verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
c. Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer MotionMiners hierüber unverzüglich informieren. Sobald MotionMiners von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird MotionMiners den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. MotionMiners behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird MotionMiners den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.
d. MotionMiners ist berechtigt, (i) SOLUTIONS-Accounts von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen sowie (ii) SOLUTIONS-Accounts, die über einen Zeitraum von mehr als zwei (2) Jahren nicht genutzt wurden, zu löschen. MotionMiners wird den betreffenden Nutzer vor der Löschung eines solchen SOLUTIONS-Accounts informieren und ihm eine angemessene Frist für die Wiederverwendung des SOLUTIONS-Accounts bzw. den Abschluss der Anmeldung setzen.
6. Rechte und Pflichten bei Verwendung der SOLUTIONS-Plattform
6.1. Verträge über Produkte der Anbieter
a. Die SOLUTIONS-Plattform ermöglicht den Nutzern weder den Abschluss noch die Abwicklung von Verträgen in Bezug auf die beworbenen Produkte. Der Abschluss und die Abwicklung von Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer.
b. MotionMiners ist keine Vertragspartnerin der ausschließlich zwischen den Nutzern der SOLUTIONS-Plattform geschlossenen Verträge über Produkte. MotionMiners übernimmt für zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge keine Gewährleistung und Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der beworbenen Produkte. MotionMiners trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
c. MotionMiners kann keine Gewähr für die Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind die betreffenden Nutzer gehalten, sich in geeigneter Weise über die Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Nutzers zu informieren.
6.2. Rechtswidrige Inhalte
a. Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (zum Beispiel durch Links oder Frames) auf der SOLUTIONS-Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
b. MotionMiners ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Nutzern eingestellten Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter sowie diesen AVB zu überprüfen. MotionMiners ist gleichwohl berechtigt, im eigenen Ermessen freiwillige Überprüfungen zur Erkennung und Feststellung von rechtswidrigen oder unvereinbaren Inhalten zu treffen und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
c. Nutzer und Dritte haben die Möglichkeit, Produktbeschreibungen und andere Inhalte über die E-Mail-Adresse solutions-content@motionminers.com an MotionMiners zu melden, die nach ihrer Auffassung gegen die Vorgaben dieses Abschnitts „Rechtswidrige Inhalte“ verstoßen.
d. MotionMiners darf folgende Maßnahmen ergreifen, wenn von einem Nutzer eingestellte Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AVB verstoßen: (i) Löschung von rechts- oder vertragswidrigen Inhalten, (ii) Sperrung des Zugangs zu bestimmten Produktbeschreibungen von Anbietern, (iii) Ausblenden von Inhalten, unter anderem im Katalog oder in Suchergebnissen, (iv) Verzögerung der Veröffentlichung von Inhalten, (v) Einschränkung der Verwendung der SOLUTIONS-Plattform, insbesondere der Möglichkeit zur Einstellung weiterer Inhalte, sowie (vi) vorbehaltlich des Abschnitts „Kündigung“ eine vorübergehende oder endgültige Sperrung eines SOLUTIONS-Accounts.
e. Der Nutzer wird MotionMiners von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen MotionMiners wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Produktbeschreibungen und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von MotionMiners, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Der Nutzer wird auf Anfordern von MotionMiners die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter und/oder gegen behördliche Anordnungen übernehmen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat.
6.3. Sonstige Pflichten der Nutzer
a. Der Nutzer ist verpflichtet, (a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen bei Verwendung der SOLUTIONS-Plattform und zugehöriger Leistungen einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern; (b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen MotionMiners umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit SOLUTIONS-Plattform zu beeinträchtigen; (c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die SOLUTIONS-Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist; (d) die SOLUTIONS-Plattform ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu verwenden.
b. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der SOLUTIONS-Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die SOLUTIONS-Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Den Nutzern ist die vertragswidrige Nutzung der SOLUTIONS-Plattform untersagt, insbesondere der Nutzung der SOLUTIONS-Plattform für folgende Zwecke: (i) Vornahme von Tests, Reverse Engineering und Dekompilieren des zugrunde liegenden Quellcodes, (ii) Zugriff auf oder Nutzung der SOLUTIONS-Plattform auf eine Weise, die darauf abzielt, anfallendes Nutzungsentgelt zu vermeiden oder die Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Einzelvereinbarung zu umgehen, (iii) jedes unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen der SOLUTIONS-Plattform,, (iv) Überwachung des Datenverkehrs bei Nutzung der SOLUTIONS-Plattform ohne die vorherige dokumentierte Einwilligung von MotionMiners.
c. Der Nutzer verpflichtet sich, MotionMiners alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus MotionMiners von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen MotionMiners geltend machen. Der Nutzer wird auf Anfordern von MotionMiners auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter und/oder gegen behördliche Anordnungen übernehmen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat.
6.4. Spezifische Bestimmungen für Anbieter
a. Anbieter erhalten die Möglichkeit, über die Webseite https://solutions-admin.motionminers.com/admin Produktbeschreibungen zu ihren Produkten und Dienstleistungen zu veröffentlichen. Anbieter sind dazu verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen bildlich und sprachlich richtig und vollständig zu beschreiben. Die jeweiligen Produktbeschreibungen müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale wahrheitsgemäß angegeben werden. Anbieter müssen vollständig über die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen informieren. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters sicherzustellen, dass Produktbeschreibungen, einschließlich Bildern, Preisangaben und sonstiger Informationen, inhaltlich richtig, vollständig sowie rechtmäßig sind und gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter sowie die Bestimmungen in diesen AVB nicht verletzen. MotionMiners ist gleichwohl berechtigt, im eigenen Ermessen freiwillige Überprüfungen zur Erkennung und Feststellung von rechtswidrigen oder unvereinbaren Inhalten zu treffen und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
b. MotionMiners ist dazu berechtigt, Produktbeschreibungen von Anbietern im eigenen Ermessen aus gestalterischen Gründen anzupassen, zurückzuweisen oder vorübergehend zu sperren, insbesondere wenn diese nicht im Einklang mit der Gesamtgestaltung der SOLUTIONS-Plattform entworfen werden.
c. Anbieter dürfen Produkte, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, nur dann über die SOLUTIONS-Plattform bewerben, wenn der Nachweis in die Beschreibung der Produkte aufgenommen wurde und das Produkt oder die Dienstleistung nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben wird.
6.5. Recht zur Sperrung des Zugriffs
a. MotionMiners ist berechtigt, den Zugriff auf den SOLUTIONS-Account sowie auf zugehörige Leistungen durch den Nutzer – vorübergehend oder dauerhaft – mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für (i) eine Verletzung des Abschnitts " Rechte und Pflichten bei Verwendung der SOLUTIONS-Plattform, (ii) eine Verletzung anwendbaren Rechts oder (iii) eine wesentliche Verletzung der Zahlungsverpflichtungen durch der vorliegen oder der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat.
b. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird MotionMiners die berechtigten Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigen und eine Sperrung vorab mit einem angemessenen Vorlauf in Textform androhen. Im Einzelfall kann eine Sperrung auch ohne vorherige Androhung des Anbieters vorgenommen werden, um die von MotionMiners mit der Sperrung verfolgten berechtigten Interessen zu wahren, soweit eine vorherige Androhung gesetzlich oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht erforderlich ist.
c. Die Sperrung des Zugangs zum SOLUTIONS-Account gilt nicht zugleich als Kündigung des Nutzungsverhältnisses oder der Einzelvereinbarungen mit dem betreffenden Nutzer. Die Zugangssperrung ohne Kündigung kann MotionMiners nur für eine angemessene Frist, maximal drei (3) Monate, aufrechterhalten.
d. Der Anspruch von MotionMiners auf Zahlung der Vergütung nach Maßgabe der mit dem Nutzer bestehenden Einzelvereinbarungen bleibt während der Sperrung unberührt bestehen. Der Nutzer hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Zugangs, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
7. Geistiges Eigentum
7.1. Rechteeinräumung
Soweit dies in diesen AVB oder einer Einzelvereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt ist, erhält der Nutzer keine Nutzungsrechte am geistigen Eigentum von MotionMiners. Alle Rechte, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben MotionMiners vorbehalten. MotionMiners behält sich alle Rechte an Arbeitsergebnissen, Marken, Know-how und sonstigen gewerblichen Schutzrechten vor, die für die SOLUTIONS-Plattform bestehen bzw. die im Zusammenhang mit der Nutzung der SOLUTIONS-Plattform entstehen.
7.2. Nutzerdaten
Wenn nicht im Vertrag abweichend geregelt, stehen dem Nutzer sämtliche Rechte an allen Nutzerdaten zu und er trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Pflege der Nutzerdaten. Unbeschadet des Vorstehenden wird der Nutzer MotionMiners die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen, um die Verarbeitung der Nutzerdaten für die Erbringung der SOLUTIONS-Plattform sowie zugehöriger Leistungen durch MotionMiners und deren Erfüllungsgehilfen nach den Bestimmungen der AVB und Einzelvereinbarungen zu ermöglichen.
7.3. Dienstgenerierten Daten
MotionMiners darf Dienstgenerierte Daten aggregieren, speichern und auswerten. MotionMiners darf während und nach Ende der Vertragslaufzeit (i) Dienstgenerierte Daten verwenden, um die SOLUTIONS-Plattform sowie zugehörige Leistungen weiterzuentwickeln und zu verbessern sowie für andere interne geschäftliche Zwecke, und (ii) Dienstgenerierte Daten ausschließlich in anonymisierter Form offenlegen.
7.4. Datenverarbeitung
Der jeweilige Nutzer ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter und der sonstigen Betroffenen im Zusammenhang mit der Nutzung der SOLUTIONS-Plattform verantwortlich.
7.5. Feedback
Nutzer gewähren MotionMiners ein unwiderrufliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an ihren Empfehlungen, Berichtigungen oder sonstigem Feedback zur Verwendung der SOLUTIONS-Plattform zur uneingeschränkten wirtschaftlichen Verwertung zu eigenen oder fremden Geschäftszwecken.
7.6. Nutzerkennzeichen und Referenzen
MotionMiners ist berechtigt, auf die Vertragsbeziehung zum Anbieter in geeigneter Form in Broschüren und Publikationen (bspw. Referenzlisten) hinzuweisen und in diesem Zusammenhang Anbieterkennzeichen zu verwenden. Sollte der Anbieter damit nicht einverstanden sein, wird er MotionMiners entsprechend darauf in Textform hinweisen.
8. Vergütung
8.1. Nutzungsentgelt und Steuern
a. Der Nutzer ist verpflichtet, für den Zugriff auf zugangsbeschränkte Bereiche oder Funktionen der SOLUTIONS-Plattform und zugehörige Leistungen die in der jeweiligen Einzelvereinbarung vereinbarte Vergütung zu zahlen.
b. Ist für die Bereitstellung von zugangsbeschränkten Bereichen oder Funktionen der SOLUTIONS-Plattform oder zugehöriger Leistungen eine nutzungsunabhängige pauschale Vergütung pro Zeiteinheit (z.B. Monat, Quartal, Jahr) vereinbart, ist diese für die Mindestlaufzeit und für jeden Verlängerungszeitraum jeweils monatsweise im Voraus zur Zahlung fällig. Eine nutzungsabhängige Vergütung wird nachträglich abgerechnet.
c. Alle genannten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Nutzer hat die Vergütung ohne Abzug von Quellensteuern oder ähnlichen Abgaben an den Anbieter zu zahlen.
d. Alle Rechnungen sind binnen dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt zur Zahlung fällig.
8.2. Verzug und Rechnungstellung
Wenn nicht anders in der jeweiligen Einzelvereinbarung vereinbart, stellt MotionMiners dem Nutzer die Vergütung monatlich für den jeweiligen Vormonat in Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
8.3. Änderungen der Vergütung
Bei veränderten Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder Preiserhöhungen von Unterauftragnehmern ist MotionMiners berechtigt, die Vergütung für die betreffenden Leistungen anzupassen. Eine solche Preisanpassung ist jedoch frühestens zwölf (12) Monate nach Abschluss der Einzelvereinbarung und nur einmal jährlich zulässig. MotionMiners wird dem Nutzer die Änderung spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Nutzer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist sowohl MotionMiners wie der Nutzer berechtigt, die Einzelvereinbarung im Ganzen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als drei Prozent (3 %) der bisherigen Vergütung ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.
8.4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
a. Nutzer können nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
b. Er ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber MotionMiners nur berechtigt, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von gegen MotionMiners gerichteter Ansprüche ist ausgeschlossen. Vorgenanntes gilt jedoch nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.
9. Vertraulichkeit
9.1. Grundsätzliches
Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieser AVB oder einer Einzelvereinbarung aufgrund dieser AVB zur Kenntnis gelangten geschützten oder vertraulichen Informationen und Daten, insbesondere der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere werden die geschützten oder vertraulichen Informationen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt und nicht ohne vorherige Zustimmung des offenbarenden Vertragspartners Dritten mittelbar oder unmittelbar zugänglich gemacht. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht die mit den Vertragsparteien gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen. Die Vertragsparteien verpflichten sich darüber hinaus, die ihnen überlassenen geschützten oder vertraulichen Informationen ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu nutzen.
9.2. Vertrauliche Informationen
Geschützte oder vertrauliche Informationen im Sinne dieser AVB oder einer Einzelvereinbarung aufgrund dieser AVB sind sämtliche Informationen, die
a. zu den nach § 2 Nr. 1 GeschGehG geschützten Informationen gehören;
b. seitens einer Vertragspartei ausdrücklich und schriftlich als vertraulich bezeichnet wurden;
c. durch gewerbliche und andere Schutzrechte geschützt sind, z.B. Entwurfsmaterial für Software (vgl. § 69a Abs. 1 UrhG);
d. persönliche oder sachliche Verhältnisse der Nutzer umfassen und unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz oder eine ähnliche Geheimhaltungspflicht fallen oder von ähnlicher Natur wie die durch Bankgeheimnis oder Datenschutz geschützten Daten sind; oder
e. bei denen sich das Geheimhaltungsinteresse der offenbarenden Vertragspartei aus der Natur der Information ergibt, namentlich Konzepte, Geschäftspläne, Muster, Verfahren, Formeln, Quellcode, Produktionstechniken und Ideen, Produkt- und Programmspezifikationen, Zeichnungen, Verkaufs- und Marketingdaten bzw. Marketingpläne, Informationen über Preisgestaltung und Kosten, Informationen über Lieferanten und Geschäftsbeziehungen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
9.3. Ausnahmen
Die Einbeziehung unter die geschützten oder vertraulichen Informationen endet, wenn in Bezug auf die geschützten oder vertraulichen Informationen ganz oder zum Teil nachweislich Folgendes gilt:
a. Sie waren der sie empfangenden Vertragspartei vor der Übermittlung bereits bekannt oder
b. sie waren vor der Mitteilung bereits öffentlich bekannt oder
c. sie wurden nach Mitteilung ohne Mitwirkung der empfangenden Vertragspartei sowie unabhängig von einem etwaigen Versäumnis der empfangenden Vertragspartei öffentlich bekannt oder
d. sie sind der empfangenden Vertragspartei durch einen Dritten bekannt gemacht worden, der keiner direkten oder indirekten Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei unterliegt.
Der Nachweis des Vorliegens einer dieser Ausnahmen ist von derjenigen Vertragspartei zu führen, die sich auf die Ausnahme beruft.
9.4. Umgang mit vertraulichen Informationen
Die von einer Vertragspartei erhaltenen geschützten oder vertraulichen Informationen dürfen von der anderen Vertragspartei nur denjenigen Mitarbeitern, Beratern, Subunternehmern oder sonstigen Dritten zugänglich gemacht werden, die von ihnen Kenntnis nehmen müssen („Sachlich begrenzter Personenkreis“), um die in diesen AVB oder einer Einzelvereinbarung aufgeführten oder sich daraus ergebenden Pflichten zu erfüllen. Sämtliche Mitglieder des Sachlich begrenzten Personenkreises, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit den geschützten oder vertraulichen Informationen in Berührung kommen, müssen vor der Weitergabe dieser Informationen an diesen Personenkreis zu Bedingungen zur Geheimhaltung verpflichtet werden, die mindestens denen diesen AVB entsprechen, und zwar auch über eine eventuelle Beendigung des jeweiligen Vertrags- bzw. Arbeitsverhältnisses mit dem jeweiligen Mitglied des Personenkreis hinaus.
9.5. Geltungsdauer
Die Geheimhaltungsverpflichtung in dieser Ziffer gilt auch für drei (3) Jahre über die Beendigung des Vertrags hinaus, und zwar unabhängig davon, ob die Einzelvereinbarung durch Kündigung, Rücktritt oder auf andere Weise beendet werden sollte.
9.6. Herausgabe und Löschung
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. Kopien von Unterlagen, die im Rahmen regelmäßiger Datensicherungsmaßnahmen angefertigt werden, sind von dieser Herausgabepflicht befreit, sofern die ansonsten zur Herausgabe verpflichtete Partei sicherstellt, dass die Regelungen dieser Ziffer 13 weiterhin Anwendung finden und die Unterlagen für keine sonstigen, über die reine Datensicherung hinausgehenden Zwecke verwendet werden können.
10. Haftung
10.1. Unbeschränkte Haftung
Die Vertragsparteien haften nach den gesetzlichen Regelungen und ohne Beschränkung für:
a. Die Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf das Verschulden einer der Parteien oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind;
b. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;
c. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
d. Verletzung einer von der jeweiligen Vertragspartei gegebenen Beschaffenheitsgarantie;
e. Betrug oder arglistige Täuschung;
f. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz; oder
g. Zahlungsverpflichtungen.
10.2. Beschränkte Haftung bei Verletzungen von Kardinalpflichten
In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften die Vertragsparteien nur, wenn eine Pflicht verletzt wurde, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Unter dem Begriff der Kardinalpflicht sind solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Kardinalpflichten sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der Cloud Services, der Freiheit von Rechtsmängeln der Cloud Services sowie solchen Sachmängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Nutzer die vertragsgemäße Nutzung der Cloud Services ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Nutzers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden pro Schadensfall begrenzt.
10.3. Typischerweise beim Vertragsschluss vorhersehbare Schäden
Als typischerweise beim Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden im Sinne des Abschnitts „Haftung bei Verletzungen von Kardinalpflichten“ definieren die Vertragsparteien den nachfolgenden Betrag:
dem Gesamtbetrag der Vergütung, die der Nutzer nach Maßgabe der geltenden Einzelvereinbarungen für die betreffende Leistungen von MotionMiners in den vergangenen zwölf (12) Kalendermonaten bezahlt hat.
10.4. Weitere Haftungsbeschränkungen
Vorbehaltlich des Abschnitts „Unbeschränkte Haftung“ haftet keine der Vertragsparteien für die folgenden Schäden:
a. Verlust von erwarteten Einsparungen;
b. Verlust von Gewinnerwartungen;
c. Schäden des Rufs oder Reduktion des Firmenwerts;
d. Mangelfolgeschäden oder Weiterfresserschäden ;
e. bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet MotionMiners im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre.
10.5. Ausschluss weiterer Haftung
Jede weitere Haftung der Vertragsparteien ist ausgeschlossen.
10.6. Weitere Haftungsregelungen
a. Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem Vertrag Ansprüche aus einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Anbieters nach Maßgabe des Abschnitts „Beschränkte Haftung bei Verletzungen von Kardinalpflichten“ her, gilt der im Abschnitt „Typischerweise beim Vertragsschluss vorhersehbare Schäden“ bestimmte Haftungshöchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. Der Haftungshöchstbetrag steht dem Nutzer und den anderen Anspruchstellern nur gemeinschaftlich und einmalig zur Verfügung (Gesamtgläubiger im Sinne von § 428 BGB).
b. Einreden und Einwendungen aus dem Vertrag stehen MotionMiners auch gegenüber Dritten zu.
c. Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von MotionMiners.
d. Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen von MotionMiners verjähren innerhalb von einem (1) Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft bzw. einer Garantie. Dies gilt weiter nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MotionMiners bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von MotionMiners beruhen.
11. Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1. Vertragslaufzeit
Soweit in der Einzelvereinbarung nicht abweichend vereinbart, hat die jeweilige Einzelvereinbarungen eine Mindestlaufzeit eines (1) Vertragsjahres. Danach verlängert sich die Einzelvereinbarung um jeweils ein (1) weiteres Vertragsjahr, sofern sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monate zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerung von einer Vertragspartei in Textform gekündigt wird.
11.2. Kündigung
a. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei ist berechtigt, Einzelvereinbarungen jederzeit nach § 314 BGB aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der anderen Partei die Fortsetzung einer Einzelvereinbarung nicht mehr zugemutet werden kann („Wichtiger Grund“). Besteht der Wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Ein Wichtiger Grund, den Anbieter zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn (i) der Nutzer sich mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet und trotz Mahnung keine Zahlung leistet, oder (ii) die Erbringung der Cloud Services gegen gesetzliche oder regulatorische Vorgaben verstößt.
b. Verpflichtung zur Datenmigration und Recht zur Datenlöschung. Nach Zugang einer Kündigung von MotionMiners oder nach einer Eigenkündigung des Nutzers wird der Nutzer unverzüglich dafür Sorge tragen, dass seine mit SOLUTIONS-Plattform verwalteten Daten spätestens bei Beendigung der Einzelvereinbarung gesichert und auf ein System des Nutzers migriert werden . Ein nach Beendigung der Einzelvereinbarung für den Nutzer notwendiger Übergangszeitraums, um die mit der SOLUTIONS-Plattform verwalteten Daten zu migrieren, bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit MotionMiners in Textform. Auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung unterstützt MotionMiners den Nutzer im Rahmen der Migration. Nach Ablauf des vereinbarten Übergangszeitraums wird MotionMiners die Daten des Nutzers entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen löschen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungsrecht
a. Für den Fall von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen bei den von MotionMiners an den Nutzer weiterzugebenden Bedingungen von Unterauftragnehmern oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse behält sich MotionMiners vor, die AVB nach Maßgabe der folgenden Regelung in Bezug auf die Einzelvereinbarung mit dem Nutzer zu ändern, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien wesentliche Inhalte der Einzelvereinbarung geändert werden und die Änderung für den Nutzer zumutbar ist.
b. MotionMiners wird die Änderung dem Nutzer in Textform mitteilen. Wenn der Nutzer gegenüber dem Anbieter der Änderung nicht in Textform binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt und es ist für die zwischen MotionMiners und dem Nutzer bestehende Einzelvereinbarung ab diesem Zeitpunkt die geänderte Fassung der AVB maßgeblich. Auf diese Folge wird MotionMiners den Nutzer bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen. Für den Fall, dass der Nutzer die Änderung nicht akzeptiert, sind sowohl MotionMiners als auch der Nutzer dazu berechtigt, die Einzelvereinbarung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
c. Änderungen und Ergänzungen der Einzelvereinbarung sowie sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit der Einzelvereinbarung, die eine Rechtsfolge auslösen (z.B. Fristsetzungen, Kündigungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
12.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AVB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen AVB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
12.3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ist Dortmund, Deutschland.